Wie viel Gramm Cannabis darf man in deinem Bundesland besitzen?
Der Konsum und Besitz von Cannabis ist in Deutschland strengen Regelungen unterworfen, die sich vor allem auf die Menge bezieht. Es stellt sich die Frage: Wie viel Gramm Cannabis darf man besitzen?
Laut dem deutschen Betäubungsmittelgesetz wird zwischen den drei Mengenbegriffen Kleinstmenge, Normalmenge und nicht geringe Menge beim Besitz von Betäubungsmittel unterschieden.
Anhand der Menge ermittelt ein Gericht die Schwere des Betäubungsmitteldeliktes und darauf basierend die entsprechende Strafe. Wie viel Gramm ein Verbraucher in jedem Bundesland besitzen darf, können Sie in unserem informativen Artikel nachlesen.
Geringe Menge
Die Bezeichnung “Geringe Menge” beinhaltet maximal drei Konsumeinheiten, wobei Konsumeinheit die Menge eines Betäubungsmittels beschreibt, welche erforderlich ist, um einen Rauschzustand zu erreichen. Es handelt sich somit um eine Bruttomenge einer illegalen Droge, bis zu welcher Menge man nach dem Betäubungsmittelgesetz keine strafrechtliche Verfolgung erfolgt.
Normalmenge
Die Normalmenge beschreibt eine Überschreitung der geringen Menge und resultiert in einer einfachen Menge, die nach dem §29 Abs. 1 (Vollendung), Abs. 2 (Versuch) bzw. Abs. 4 (Fahrlässigkeit) eine Strafbarkeit ergeben kann. Sie liegt oberhalb der Bruttomenge und trotzdem ist dies noch unter der geringen Menge.
Nicht geringe Menge
Bei einer nicht geringen Menge droht eine Strafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe und kann sich bei einer Betäubungsmitteleinfuhr auf zwei Jahre erhöhen. Wenn als Mitglied einer Bande oder mit Waffen ein Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen erfolgt sein sollte, drohen nicht weniger als 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Regelung bei Cannabis
Im Jahr 1994 traf das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, laut dem ein Cannabisverbot der Verfassung entspricht, zumindest wenn bei einer geringen Menge keine Strafverfolgung eingeleitet wird.
Aktuell im Jahr 2021 gelten je nach Bundesland unterschiedliche Grenzen an Mengen. Der Anbau, Besitz und Handel ist strafbar, während der Konsum keinem Verbot unterliegt.
Wie sind die Besitzmengen in den Bundesländern geregelt?
Bundesländer mit 6 Gramm Regelung
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenbur
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommer
- Niedersachsen
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Bundesländer mit 10 Gramm Regelung
- Berlin
- Bremen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
Die Mengenangaben sind nur Richtwerte, weshalb die Staatsanwaltschaften und Gericht je nach Fall davon abweichen können. Wer bei einem geringen Besitz von Cannabis mehrfach erwischt wurde, dem kann eine Strafverfolgung drohen. Jedoch entscheiden sich die meisten Staatsanwaltschaften in solchen Fällen für eine Einstellung des Verfahrens in Verbindung mit Auflagen wie Arbeitsstunden, Geldstrafen oder Beratung in einer geeigneten Einrichtung.
Der Besitz einer geringen Menge für den Eigenbedarf ist erlaubt, jedoch bedeutet dies nicht, dass man von einer Strafverfolgung absehen kann. Die Richtwerte sind keine Garantie dafür, dass keine Straffreiheit erfolgen muss. Der Besitz einer nicht geringen Menge entspricht 7,5 Gramm Wirkstoffanteil bei Cannabis und kann in einer Mindesstrafe von einem Jahr resultieren, wenn eine Person erwischt werden sollte.
Bei CBD-Gras und nicht-THC haltigen Gras gelten keine Höchstmengen, weil es sich in diesen Fällen um Nutzhanf handelt und keine Strafverfolgung begründet.
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